Europäische Wirtschafts- und Währungsunion I: Historischer Mythos und Kontinuität

Die gängige Legende besagt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sei als friedensstiftende Maßnahme erdacht worden. Sie sei als völkerverbindende Konsequenz aus der Katastrophe des zweier Weltkriege anzusehen.
Historische Realität
Bestrebungen zur Etablierung einer Europäischen Wirtschaftsunion existierten bereits in der Zeit des ersten Weltkrieges. In den Kriegsziel-Richtlinien Reichskanzler Bethmann Hollwegs vom 9.9.1914 heißt es:
Der deutsche Faschismus verfolgte ähnliche Ziele. So steht in einer Ausarbeitung der deutschen Reichsbank vom 20.6.1940 zu lesen:
Historische Kontinuität
Die Mittel deutschen Hegemonialstrebens sind nach 1945 andere geworden, in der Sache gibt es Kontinuitäten. Die heutige EWWU wirkt im Sinne einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Vorherrschaft Deutschlands in Europa. Die deutschen Exportüberschüsse resultieren zu einem erheblichen Teil aus der Tatsache, dass andere europäische Staaten die Möglichkeit verloren haben, ihre Ökonomien mittels zoll- und währungspolitischer Maßnahmen vor der Übermacht der deutschen Wirtschaft zu schützen. Das strukturell bedingte Leistungsbilanzdefizit dieser Ländern führt zu ständig wachsender Auslandsverschuldung. Im Zuge der sogenannten „europäischen Solidaritätsaktionen“ für überschuldete Euro-Länder – im Kern handelt es sich um Solidaritätsaktionen für Banken, die die entsprechenden Schuldtitel halten – vollzieht sich ein weiterer Verlust nationaler Souveränitätsrechte: Die politischen Eliten der „Geberländer“, zuvorderst Deutschland und Frankreich, diktieren den Regierungen der Schuldnerländer die Grundlinien ihrer zukünftigen Fiskal-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die demokratischen und sozialen Rechte der Bevölkerungen dieser Länder sind damit de facto außer Kraft gesetzt.
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